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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Interessenten, Klienten und Auftraggeber,

hier wird es jetzt noch einmal etwas formeller. Denn die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Euch und der Koper & Koper GbR, der Coaching-Website von Jörg Koper und unseren Brandings Sky & Fun, Air Media Concept, sowie allen damit verbundenen Leistungsbereichen. Wenn Du also an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert bist, bitten wir dich, unsere AGB sorgfältig durchzulesen.

§1 Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Koper & Koper GbR (nachfolgend "Agentur Koper" genannt) erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, gleichermaßen für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber. Agentur Koper behält sich vor, seine AGB jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu ändern.

Vertragsvereinbarungen beziehen sich immer auf die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen AGB. Die von Agentur Koper angebotenen Leistungen sind für unsere Interessenten und Auftraggeber bis zur schriftlichen Bestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg, spätestens jedoch bis zur Zahlung des Rechnungsbetrages, insbesondere nach einem mündlich erfolgtem Angebot, unverbindlich.

§2 Zuständigkeit und Widerrufsrecht

Für mit Agentur Koper abgeschlossene Verbraucherverträge steht Verbrauchern gemäß § 312 d in Verbindung mit § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu, wenn Tickets (für Veranstaltungen und Rundflüge etc.) bei persönlichem Kontakt (Informations- bzw. Verkaufsstand) erworben wurden. Die Verbraucher sind an ihre auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn sie fristgerecht ihre Erklärung widerrufen haben. Fristgerecht ist der Widerruf, wenn er innerhalb von zwei Wochen (ab dem Moment des Ticketkaufs) Agentur Koper gegenüber erklärt wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Der postalische Widerruf ist an folgende Anschrift zu senden:

Koper & Koper GbR
Agentur für Consulting und Coaching
Papenriede 4
30851 Langenhagen

Widerruf per E-Mail:
web(at)agenturkoper.de

Wichtiger Hinweis:

Sofern Tickets (für Veranstaltungen und Rundflüge etc.) weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungstermin an einem unserer Informations- bzw. Verkaufsstände erworben wurden, kann grundsätzlich kein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Unabhängig davon bitten wir um Verständnis dafür, dass wir auch keine irrtümlich auf Veranstaltungen erworbenen Tickets zurück nehmen.

Gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB - siehe Urteil Gericht München (Aktenzeichen: 182 C 26144/05) - sind Ticketkäufe über Online-Buchungssysteme, per Telefon und per E-Mail grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. In Ausnahmefällen behält sich Agentur Koper die individuelle Akzeptanz eines rechtzeitig gestellten Ersatzteilnehmers vor.

Tickets, die nach Rechnungstellung nicht beglichen wurden und Tickets, die nach erfolgter Zahlung nicht am dafür vorgesehenen Veranstaltungstermin eingelöst wurden, gelten grundsätzlich als eingelöst. Bis zum Veranstaltungstermin nicht beglichene Rechnungsbeträge sind sofort nach erfolgter Veranstaltung zur Zahlung fällig.

§3 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Agentur Koper zustande. Durch schriftliche bzw. mündliche Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB von Agentur Koper einverstanden. Ein Vertrag wird, sofern nicht anders angegeben, durch Übersendung der Auftragsbestätigung per Post bzw. Telefax rechtskräftig. Alle Dienstleistungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§3.1 Ergänzungen zu Verträgen mit Agentur Koper über Jörg Koper Coaching

Ein Coaching-Vertrag mit Agentur Koper wird rechtskräftig, sobald der Coaching-Termin telefonisch, schriftlich per Fax, per E-Mail oder auf dem Postweg bestätigt wird oder der vereinbarte Rechnungsbetrag auf unserem Geschäftskonto eingeht.
Ein Seminar-Vertrag mit Agentur Koper wird rechtskräftig, sobald die Buchung und der Preis der vereinbarten Leistung schriftlich per Fax, per E-Mail oder auf dem Postweg bestätigt wird oder der vereinbarte Rechnungsbetrag nach mündlicher Auftragserteilung auf unser Geschäftskonto eingeht.

Für die Teilnahme an Coachings, Seminaren, Trainings, Workshops und erlebnisorientierten Angeboten von Agentur Koper wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt. Sofern sich ein Teilnehmer aktuell bzw. in der Vergangenheit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befand, empfiehlt es sich, dies vor der Teilnahme an einem unserer Coachings und Seminare mit dem behandelnden Arzt bzw. Therapeuten abzuklären.

Unser Team ist stets um Ihr gesundheitliches Wohlbefinden bemüht. Daher bitten wir Sie, uns vor Abschluss eines Vertrages mit erlebnisorientierten Angeboten und im Interesse einer reibungslosen Aktionsdurchführung über körperliche Einschränkungen, gesundheitliche Probleme bzw. eine Schwangerschaft zu informieren. Ihre Angaben werden selbstverständlich, den Datenschutzrichtlinien entsprechend, vertraulich behandelt.

Für die Teilnahme an Erlebnisangeboten von Agentur Koper ist eine allgemeine, körperliche Fitness und Gesundheit Voraussetzung. Bei Bedarf ist bei Vertragsunterzeichnung ein entsprechendes Attest vorzulegen. Bei fehlendem Attest ist die Teilnahme an den erlebnisorientierten Angeboten ausgeschlossen. Bei unsachgemäß ausgestelltem oder gefälschtem Attest ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr sowie jeder Rechtsanspruch ausgeschlossen.

Agentur Koper ist berechtigt, Teilnehmer jeglicher Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zu 100 % zurückerstattet. Teilnehmer, die wiederholt den Seminar- und/oder Veranstaltungsablauf stören oder die Veranstaltung zur Anwerbung anderer Personen missbrauchen bzw. um Fremdprodukte zu verkaufen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr ist in diesem Fall zu 100 % zu bezahlen.

§3.2 Ergänzungen zu Verträgen mit Agentur Koper über Sky & Fun

Der Vertrag wird rechtskräftig, sobald unser Auftraggeber die Buchung und den Preis durch die abschließende Ticketbestellung telefonisch, schriftlich per Fax, per E-Mail oder auf dem Postweg bestätigt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag nach mündlicher Auftragserteilung auf unser Geschäftskonto eingeht. Als Auftraggeber sind auch die Personen anzusehen, die das jeweilige Angebot als beschenkte Person einlösen bzw. wahrnehmen.

Gesetzlicher Vertragspartner bei Flugaufträgen ist das jeweils von uns eingesetzte Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Fluggast. Bei den von uns eingesetzten Luftfahrtunternehmen handelt es sich um vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigte Luftfahrtunternehmen, welche die rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrt - Gesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllen. Die Haftung obliegt generell dem von uns jeweils mit der Durchführung betrauten Luftfahrtunternehmen. Eventuelle Ansprüche durch unseren Auftraggeber werden daher ausschließlich von dem jeweils durchführenden Luftfahrtunternehmen abgedeckt.

Vertragspartner bei den von uns angeboten, externen Leistungen sind generell die mit der Durchführung beauftragten Unternehmen. Sämtliche externe Leistungen, die Agentur Koper im Rahmen seines Angebotsumfangs offeriert, sind durch die entsprechend eingesetzten Partnerunternehmen abgesichert. Die von uns eingesetzten Partnerunternehmen verfügen somit auch über die jeweils vorgeschriebenen Versicherungen. Sobald Sie die Leistungen eines unserer Partnerunternehmen in Anspruch nehmen, gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese stehen Ihnen auf Wunsch natürlich jederzeit zur Einsicht zur Verfügung.

§3.3 Ergänzungen zu Verträgen mit Agentur Koper über Air Media Concept

Bei Nichteinhaltung unserer AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, istAgentur Koper berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, Aufträge zu streichen, fertiggestellte Ware einzubehalten bzw. zurückzufordern, fertiggestellte Internetseiten zu sperren, für die Veröffentlichung freigegebene Film- und Fotomedien zu sperren, sowie erteilte Lizenzen zu entziehen.

Agentur Koper ist berechtigt, Auftragsarbeiten einzustellen und zu kündigen, wenn der Auftraggeber über einen Zeitraum von mehr als 8 Wochen nach Datum der Auftragserteilung kein Material - schriftlich vereinbarte Infos, Bild- und/oder Text- bzw. Filmdateien - zur Fortsetzung der Arbeiten zur Verfügung stellt. Sofern Agentur Koper sich aus den genannten Gründen zu einer vorzeitigen Vertragskündigung gezwungen sieht, wird als Schadenersatz die im Voraus gezahlte, erste Abschlagszahlung einbehalten bzw. bei noch nicht erfolgter, erster Abschlagszahlung ebendiese zur sofortigen Zahlung fällig.

Für eine erfolgreiche Projektbearbeitung ist der regelmäßige Kontakt zwischen Auftraggeber und Agentur Koper erforderlich. Sollte der Auftraggeber Agentur Koper nach einer Frist von 4 Wochen ab Datum der Beauftragung keine Änderungswünsche mitgeteilt haben, gilt der letzte Entwurf als abgenommen und geht in die Endproduktion. Der Abschluss wird dem Auftraggeber in diesem Fall schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Alle noch offenen Beträge sind nach Auftragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

§4 Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung sämtlicher Leistungen erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto von Agentur Koper. Hier ist insbesondere auf die Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks zu achten. Bei Zahlungen aus dem Ausland beachten Sie bitte die zusätzlichen Überweisungsgebühren, die bei Auslandsüberweisungen anfallen können. Bar- oder EC-Kartenzahlungen werden nicht akzeptiert.

§4.1 Ergänzende Zahlungsbedingungen - Jörg Koper Coaching

§4.1.1 Coaching

Coaching-Leistungen werden, insbesondere bei Einzel-Terminen, im Anschluss der Coaching-Sitzung in Rechnung gestellt. Sofern mehrere aufeinanderfolgende Coaching-Termine anstehen, erfolgt die Abrechnung zum Monatsende. Bei frühzeitiger Buchung eines Coaching-Kontingents mit mehreren Terminen räumen wir gestaffelte Rabatte ein. Hier sind die Leistungen im Voraus, direkt nach Rechnungseingang zu zahlen.

§4.1.2 Seminare inkl. Coaching | Schottland | Erlebnisorientierte Angebote

Sofern nicht anders in der Rechnung angegeben, sind diese Leistungen im Voraus zu begleichen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das Geschäftskonto von Agentur Koper. Dies gilt sowohl für unsere einzelnen Seminare als auch für jegliche Angebote, in denen Unkostenbeteiligungen für Unterkunft und Catering etc. enthalten sind.

§4.2 Ergänzende Zahlungsbedingungen - Sky & Fun

Sofern nicht anders in der Rechnung angegeben, sind die über unser Branding Sky & Fun angebotenen Leistungen im Voraus zu begleichen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das Geschäftskonto von Agentur Koper. Bitte beachten Sie, dass Tickets, die per E-Mail und telefonisch geordert wurden, sofortige Gültigkeit haben. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, die georderten Tickets per Nachnahme zu erhalten. Auf einigen unserer Veranstaltungen (z.B. Kurzflüge mit dem Hubschrauber auf Veranstaltungen) ist es möglich, den Ticketpreis in bar an unserem Informationsstand zu entrichten. Grundsätzlich sind Tickets, die vorab per E-Mail und telefonisch geordert wurden vor Veranstaltungstermin zu zahlen. Die Bezahlung in bar am Veranstaltungstermin wird hier nur nach vorheriger Absprache mit Agentur Koper akzeptiert.

§4.3 Ergänzende Zahlungsbedingungen - Air Media Concept

Angebote für Leistungen unseres Brandings Air Media Concept sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig (vor Ausführung) mitgeteilt. Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag mit Agentur Koper zurückzutreten.

Nach mündlicher bzw. schriftlicher Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen für Abschlagszahlungen:
  • Bei einem Auftragswert unter 5.000,- Euro wird nach Fertigstellung des Auftrages die Zahlung des veranschlagten Gesamtbetrages zu sofort fällig.
  • Bei einem Auftragswert ab 5.000,- Euro wird eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 50% des veranschlagten Gesamtbetrages zur Zahlung fällig.
  • Ab einem Auftragswert von 10.000,- Euro wird nach Fertigstellung des Rohschnitts eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 25% des veranschlagten Gesamtbetrages zur Zahlung fällig.
  • Nach erfolgter Abnahme der fertiggestellten Arbeiten wird die abschließende Abschlagszahlung in Höhe von 50% bzw. 25% des veranschlagten Gesamtbetrages zur Zahlung fällig.
  • Vor der vollständigen Bezahlung des veranschlagten Gesamtbetrages erhält der Auftraggeber das fertiggestellte Material in reduzierter Auflösung und mit Wasserzeichen versehen zur Ansicht.
  • Nach erfolgter Bezahlung des veranschlagten Gesamtbetrages erhält der Auftraggeber das fertiggestellte Material in voller Auflösung und Qualität ohne Wasserzeichen.
  • Sämtliche Zahlungen erfolgen grundsätzlich auf das von Agentur Koper angegebene Geschäftskonto.

§5 Zahlungsverzug

Sofern nach Rechnungsstellung, erbrachter Leistung und zwei Mahnschreiben keine Zahlung erfolgt, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Agentur Koper ist hier berechtigt, aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis sowie vereinbarte Folgeaufträge ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, erteilte Lizenzen mit sofortiger Wirkung zu entziehen und den gesamten noch offenstehenden Zahlbetrag einzufordern.

§6 Stornierungen | Absagen | Rücktritt/Kündigung von Verträgen

§6.1 Bedingungen - Jörg Koper Coaching

§6.1.1 Coaching

  • Terminvereinbarungen (telefonisch, mündlich, per E-Mail) sind grundsätzlich bindend.
  • Coaching-Termine sind bis mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen.
  • Termine, die für einen Montag vereinbart wurden, sind bis zum Freitag davor (bis 10:00 Uhr) abzusagen.
  • Bei Einhaltung der Absagefristen entstehen Ihnen keine Stornierungskosten.
  • Bei Nichteinhaltung der Absagefristen sind Coaching-Termine grundsätzlich in voller Höhe zu begleichen.

§6.1.2 Seminare inkl. Coaching und erlebnisorientierte Angebote in Deutschland

Die Teilnahme an unseren Angeboten ist nach erfolgter Anmeldung (per E-Mail, Formular) fest reserviert und bindend.
  • Bei schriftlicher Stornierung bis 30 Tage vor dem Termin sind 25 € Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
  • Bei schriftlicher Stornierung ab 30 Tage vor dem Termin sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
  • Bei schriftlicher Stornierung ab 15 Tage vor dem Termin sind 100 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
  • Bei Abbruch der Teilnahme während des Angebots ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.
  • Eine Zahlung der Gebühren entfällt, sofern bei Stornierung ein geeigneter Ersatz gestellt werden kann.
  • Die Beurteilung über eine entsprechende Eignung als Ersatzteilnehmer obliegt grundsätzlich Agentur Koper.
  • Bei kurzfristigen Anmeldungen, weniger als 15 Tage vor Angebotsbeginn, entfällt das Stornierungsrecht.

§6.1.3 Seminare inkl. Coaching und erlebnisorientierte Angebote in Schottland

Die Teilnahme an unseren Angeboten ist nach erfolgter Anmeldung (per E-Mail, Formular) fest reserviert und bindend.
  • Bei schriftlicher Stornierung bis 56 Tage vor dem Termin sind 25 € Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
  • Bei schriftlicher Stornierung ab 56 Tage vor dem Termin sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
  • Bei schriftlicher Stornierung ab 30 Tage vor dem Termin sind 100 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
  • Bei Abbruch der Teilnahme während des Angebots ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu zahlen.
  • Eine Zahlung der Gebühren entfällt, sofern bei Stornierung ein geeigneter Ersatz gestellt werden kann.
  • Die Beurteilung über eine entsprechende Eignung als Ersatzteilnehmer obliegt grundsätzlich Agentur Koper.
  • Bei kurzfristigen Anmeldungen, weniger als 30 Tage vor Angebotsbeginn, entfällt das Stornierungsrecht.

§6.1.4 Inhouse-Termine

Bei Stornierung fest vereinbarter Inhouse-Termine (Beratung, Coaching, Seminar, Training, Workshop) sind:
  • bis 48 Stunden vor Termin 30 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
  • bis 24 Stunden vor Termin 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
  • bis 12 Stunden vor Termin 70 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
  • bei kurzfristiger Absage/Nichterscheinen 100 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
  • bei kurzfristiger Absage bzw. Nichterscheinen zur Erstberatung 100 % der Anfahrtskosten und evtl. notwendigen Spesenkosten zzgl. 3 Std. Business-Coaching zu zahlen.

§6.1.5 Absage durch Agentur Koper wegen Ausfall des Coaches/Trainers oder zu wenig Teilnehmern

Termine für Coachings und andere Leistungen von Jörg Koper Coaching können aus wichtigem Grund (zu geringe Teilnehmeranzahl, Ausfall des Coaches/Trainers durch Unfall oder Krankheit, o. ä.) von Agentur Koper abgesagt werden. Die Absage erfolgt, sofern noch möglich, schriftlich bzw. per E-Mail oder Telefon.

Bereits erfolgte Zahlungen werden von Agentur Koper unverzüglich zurückgezahlt. Weitere Schadensersatzansprüche des Teilnehmers können nicht geltend gemacht werden.

Im Falle einer Erkrankung des Coaches/Trainers bzw. aufgrund anderer, nicht vorhersehbarer Ereignisse, ist Agentur Koper berechtigt, einen anderen, qualifizierten Coach/Trainer für das entsprechende Angebot einzusetzen. Alternativ ist Agentur Koper in jedem Fall berechtigt, einen Ersatz-Termin anzusetzen.

§6.2 Bedingungen - Sky & Fun

§6.2.1 Rücktritt/Kündigung von individuellen Flugterminen und Erlebnisangeboten

Es ist unseren Auftraggebern generell möglich, von Verträgen einer individuellen Flugdurchführung zurückzutreten. Wir bitten diesbezüglich um Beachtung unserer zeitlich gestaffelten Absagefristen und den damit verbundenen Erstattungen:
  • Bei Absage bis spätestens 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erstatten wir 100% des Ticketpreises.
  • Bei Absage bis spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erstatten wir 80% des Ticketpreises.
  • Bei kurzfristigen Absagen unter 14 Kalendertagen ist eine Preiserstattung leider nicht möglich.
  • Bei Absage von PKW Shuttle-Fahrten und Chauffeurdiensten bis spätestens 14 Kalendertage vor Fahrtdurchführung erstatten wir 100% des Ticketpreises. Bei Überschreitung dieser Frist ist leider keine Rückerstattung möglich.
  • Bei allgemeinen Luftfahrtaufträgen (z.B. Businessflüge) gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Fristen.
  • Bei der Charter von Yachten, Segelschiffen und anderen Wasserfahrzeugen gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Fristen.
  • Bei kooperativen Events und sonstigen Veranstaltungen gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Fristen.
  • Bei kooperativen Events und sonstigen Veranstaltungen, deren Grundlage ein ermäßigter Tarif auf Basis kooperativer Marketingmaßnahmen und/oder die Mindestabnahme/Mindestverkauf von einem im Angebot aufgeführten Ticketkontingent durch den Auftraggeber bzw. Kooperationspartner darstellt, ist Agentur Koper bei Nichterfüllung ab 8 Wochen vor Veranstaltungstermin auch ohne schriftliche Aufforderung zur Einhaltung der Vereinbarungen berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung abzusagen.

    Durch Agentur Koper im Vorfeld erfolgte Marketingmaßnahmen wie das Anfertigen von Druckerzeugnissen (Flyer, Plakate, Banner etc.) inkl. deren Verbreitung, sowie entstandene Unkosten durch Genehmigungsverfahren etc., werden bei berechtigter Absage durch Agentur Koper kostenpflichtig berechnet bzw. mit durch den Auftraggeber bzw. Kooperationspartner bereits erfolgten Zahlungen verrechnet. Bei berechtigter Absage durch Agentur Koper erfolgt nach Verrechnung der entstandenen Unkosten die Rückerstattung des Differenzbetrags. Bei berechtigter Absage durch Agentur Koper wird grundsätzlich nicht für entstandene Unkosten des Auftraggebers bzw. Kooperationspartners aufgekommen.

    Bei berechtigter Absage eines kooperativen Events und sonstigen Veranstaltungen durch Agentur Koper werden die damit verbundenen, bereits verkauften Tickets ohne nachträglichen Aufschlag auf die nächste Veranstaltung übertragen. Dies gilt insbesondere auch für im Rahmen der eigentlichen Veranstaltung ermäßigt verkaufte Tickets. Die Tickets behalten somit ihre volle Gültigkeit. Sofern gewünscht, können die Tickets auch hier gemäß §6.2.1 Absatz 1 bis 3 erstattet werden.

§6.3 Bedingungen - Air Media Concept

§6.3.1 Stornierungsgebühren bei Einsätzen mit Hubschraubern und Multikoptern (UAV)

Bei Stornierung von Einsatzaufträgen mit Hubschrauber und Multikopter (UAV) kommen folgende Staffelungen zum Tragen:
  • Bis 7 Tage vor Termin - 30% des vereinbarten Honorars.
  • Bis 3 Tage vor Termin - 50% des vereinbarten Honorars.
  • Bis 48 Stunden vor Termin - 70% des vereinbarten Honorars.
  • Bis 24 Stunden vor Termin - 100% des vereinbarten Honorars.

§6.3.2 Stornierungsgebühren bei Beratungs- u. Serviceterminen bzw. Vor-Ort-Service

Bei Stornierung fest vereinbarter Beratungs- u. Servicetermine kommen folgende Staffelungen zum Tragen:
  • Bis 48 Stunden vor Termin - 30% des vereinbarten Honorars.
  • Bis 24 Stunden vor Termin - 50% des vereinbarten Honorars.
  • Bis 12 Stunden vor Termin - 70% des vereinbarten Honorars.
  • Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen - 100% des vereinbarten Honorars
  • Bei kurzfristiger Absage bzw. Nichterscheinen ohne vereinbartes Honorar - 100% der Anfahrtkosten und evtl. notwendigen Spesenkosten zzgl. 2 Servicestunden.

§7 Leistungsbeschreibung | Versicherung | Haftung | Gewährleistung

Agentur Koper führt Coachings und Seminare durch, in die zum Teil auch erlebnisorientierte Angebote mit einbezogen werden. In seiner Funktion als Agentur für Erlebnismarketing berät Agentur Koper Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen. In diesem Zusammenhang können Rundflugveranstaltungen mit modernen Turbinenhubschraubern sowie individuelle Marketing-Events unter Einbezug von Künstlern und Schauspielern realisiert werden.

Zusätzlich produziert Agentur Koper unter Einbindung professioneller Luftaufnahmen mit Luftfahrzeugen und UAV dokumentarische Unternehmensfilme. Das Marketing für diese Leistungen führt Agentur Koper unter den Brandings Jörg Koper Coaching, Sky & Fun und Air Media Concept durch. Agentur Koper bezieht für die professionelle Umsetzung der offerierten Dienstleistungen auch Freelancer und andere Partner in Projekte mit ein. Die entsprechenden Leistungsbeschreibungen, Versicherungsbedingungen sowie Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen werden wie folgt aufgesschlüsselt:

§7.1 Ergänzende Angaben - Jörg Koper Coaching

Die Leistungen von Agentur Koper über das Branding Jörg Koper Coaching umfassen Coachings, Seminare, Trainings, Workshops, erlebnisorientierte Angebote, sowie kombinierte Leistungen aus allen Bereichen. Zum Teil werden auch Leistungen externer Partner mit einbezogen. Die erforderlichen Versicherungen werden von Agentur Koper und den jeweils kooperierenden Dienstleistern und Partnerunternehmen abgedeckt.

Bei der Teilnahme an Teamtrainings und vergleichbaren Maßnahmen (Sport, Wandern in der Gruppe, Tagesausflüge etc.) schließt Agentur Koper generell keinerlei Versicherungsleistungen ein. Die entsprechende Teilnahme an solchen Angeboten erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr und wird bei Einsatz externer Partnerunternehmen nach deren AGB durchgeführt.

Für die An- und Abreise zu Seminarveranstaltungen und die Buchung entsprechender Unterkünfte sind die Teilnehmer jeweils selbst verantwortlich. Agentur Koper zeigt in Einzelfällen Optionen für kostengünstige Reisemöglichkeiten und Unterkünfte auf. Die entsprechende Buchung erfolgt eigenverantwortlich durch die Teilnehmer.

Bei einigen Angeboten wie z. B. Seminare in Schottland etc. kann Agentur Koper eine Unterkunft inkl. Catering organisieren. Hier gelten insbesondere die AGB der jeweiligen Unterkunft. Die entsprechenden Kosten werden in diesem Fall über die Teilnahmegebühr des jeweiligen Angebots mit eingerechnet und sind als Unkostenbeteiligung anzusehen. Agentur Koper fungiert grundsätzlich nicht als Reiseveranstalter oder Reisevermittler. Bei unverschuldetem Ausfall oder bei Absage des Angebots können keine Ersatzansprüche für Reise- und Unterkunftskosten geltend gemacht werden.

Für Schäden, die durch Teilnehmer in einer Veranstaltungs-Location bzw. in einer von Agentur Koper organisierten Unterkunft entstehen, ist der betreffende Teilnehmer vollumfänglich haftbar. Die Abwicklung der Schadensregulierung erfolgt zwischen Verursacher und der geschädigten Partei.

§7.1.1 Ausschluss medinischer, psychologischer und sonstiger heilkundlicher Leistungen

Die Angebote von Agentur Koper über das Branding Jörg Koper Coaching verstehen sich als reines Coaching sowie Weiterbildungsmaßnahme. Es werden keinerlei Diagnosen, keine psychologischen bzw. medizinischen Therapien angeboten. Auch werden keine Heilsversprechen abgegeben, keine falschen Hoffnungen geweckt bzw. heilkundliche Leistungen jeglicher Art angeboten. In Einzelfällen und auf Wunsch des Klienten/Auftraggebers kooperiert Agentur Koper mit Fachärzten und Heilpraktikern. Hier wird jedoch ausdrücklich die Verschwiegenheitspflicht gewahrt. Eine Entbindung selbiger erfolgt nur in Schriftform.

§7.2 Ergänzende Angaben - Sky & Fun

Agentur Koper realisiert über das Branding Sky & Fun erlebnisorientierte Marketingveranstaltungen unter Einbezug moderner Turbinenhubschrauber und weiterer Partner aus den Bereichen Schauspiel und Entertainment. Die in diesem Rahmen durchgeführten Events und Sonderaufträge werden u.a. in Kooperation mit erfahrenen Partnern aus den entsprechenden Einsatzbereichen realisiert.

Die erforderlichen Versicherungen werden durch die jeweils mit uns kooperierenden Dienstleister und den von uns eingesetzten Partnerunternehmen abgedeckt. Die von Agentur Koper in Eigenregie durchgeführten Events sind jeweils durch die gesetzlich vorgeschriebenen Veranstaltungsversicherungen abgedeckt.

Weist ein Luftfahrzeug, Wasserfahrzeug bzw. ein von uns eingesetzter PKW aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Piloten/Schiffsführer/Chauffeur. Sollte die Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, können für diese Mängel im Nachhinein keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend gemacht werden. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort sind innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Ende des Vertrages etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz auch in schriftlicher Form geltend zu machen.

Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, einen Rundflug bzw. eine Tour mit dem von uns eingesetzten Luftfahrzeug, Wasserfahrzeug bzw. PKW aufgrund von aus Ihrer Sicht bestehenden Mängeln abzubrechen, so ist auch in diesem Fall unverzüglich der Pilot, Schiffsführer bzw. Chauffeur zu informieren. Bei nicht gerechtfertigten Mängelanzeigen und einem damit verbundenen Verfall des Flug- bzw. Fahrttickets besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin bzw. Schadenersatz. Das Ticket gilt in diesem Fall als eingelöst.

§7.2.1 Gutscheine und Verlosungen

Seit dem 1. Januar 2008 stellt Agentur Koper über das Branding Sky & Fun keine Gutscheine mehr aus. Gutscheine die bisher nicht eingelöst wurden, wurden danach in einem Zeitraum von 3 Jahren, beginnend ab dem 31.12. des Ausstellungsjahres, entgegengenommen. Seit dem 01.01.2016 werden von Agentur Koper grundsätzlich keine verfallenen Gutscheine mehr erstattet bzw. ausgezahlt.

Verloste Flugtickets beziehen sich grundsätzlich auf die jeweils betreffenden Veranstaltungstermine und werden nur auf diesen eingelöst. Es kann, nach vorheriger Absprache mit Agentur Koper, eine geeignete Ersatzperson zur Einlösung des gewonnenen Flugtickets gestellt werden. Hierzu ist das Team von Agentur Koper frühzeitig, jedoch bis spätestens 7 Werktage vor Flugtermin telefonisch unter 0511/9782577 zu kontaktieren.

§7.2.2 Terminänderung/Absage bei Flügen und sonstigen Veranstaltungen

Termine für Flüge und sonstige Veranstaltungen werden von Agentur Koper so terminiert, dass eine ideale Auslastung der jeweils zum Einsatz kommenden Luftfahrzeuge gewährleistet ist. Agentur Koper informiert generell frühzeitig über angesetzte Termine. Bei Ticketbuchung über unser Online-Buchungssystem, per E-Mail und telefonisch gilt der Ticketkauf als verbindlich.

Sollten die Wetterbedingungen bzw. der technische Klarstand des Luftfahrzeugs die Flugdurchführung bzw. die angesetzte Veranstaltung verhindern, wird von Agentur Koper ein Ersatztermin gestellt. Bei grober Wetterverschlechterung kann am jeweiligen Termintag - ab 09:00 Uhr unter 0511/9782577 - das Team von Agentur Koper wegen einer evtl. notwendigen Terminverschiebung kontaktiert werden. Nur so können unnötige Anfahrten vermieden und der Ersatztermin frühzeitig bekanntgegeben werden. Terminänderungen werden grundsätzlich bis spätestens 14 Stunden vor Termin auf der Internetpräsenz von Sky & Fun bekanntgegeben.

Absagen bei individuellen Flugterminen müssen vom Auftraggeber rechtzeitig bis 4 Wochen vor dem Flugtermin bei Agentur Koper eingehen. Die entsprechenden Staffelungen der Preiserstattungen sind unter §6.2.1 aufgeführt. Es ist dem verhinderten Auftraggeber unter besonderen Umständen auch möglich, eine entsprechende Ersatzperson bis spätestens 7 Tage vor dem angesetzten Termin zur Wahrnehmung der vereinbarten Leistungen zu stellen. Diese Regelung wird nur mit ausdrücklichem Einverständnis von Agentur Koper akzeptiert.

Erscheint der Auftraggeber bzw. Teilnehmer nicht oder zu spät am vereinbarten Flug- bzw. Veranstaltungstermin, wird der Flug bzw. die Veranstaltung termingerecht ohne ihn durchgeführt, so dass das Ticket als abgeflogen bzw. eingelöst gilt. Ein Ersatztermin bzw. eine Rückzahlung des Tickets kann in diesem Fall nicht erfolgen. Sollte durch den fehlenden Teilnehmer rechtzeitig ein Ersatzteilnehmer gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass dieser den Flug bzw. die Veranstaltung ersatzweise wahrnimmt. Agentur Koper behält sich generell das Recht vor, diese Entscheidung individuell zu treffen.

§7.2.3 Schadensfälle/Verletzungen auf Rundflugveranstaltungen

Schadensfälle und Verletzungen teilen Sie bitte unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen dem jeweiligen Piloten, dem Fahrer oder unserer Crew mit.

§7.2.4 Haftung durch Luftfahrtunternehmen

  • Die Haftung des internationalen Luftverkehrs ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze und dem Warschauer Abkommen geregelt. Den entsprechenden Gesetzestext lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.
  • Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme der genannten Gegenstände ist der Fluggast selbst für die stoßsichere Verwahrung während des gesamten Fluges bzw. des Erlebnisangebotes verantwortlich. Unsere Gäste sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass andere Fluggäste bzw. Teilnehmer des Erlebnisangebots durch Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.
  • Schadensersatzansprüche des Gastes aufgrund von Flugabsagen am Startplatz aus wetterbedingten, technischen, Flugsicherungs- oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen. Agentur Koper ist stets bemüht, Ihnen rechtzeitig Informationen über die Durchführung des Fluges zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung von Agentur Koper liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, gilt der Flug als vertragsgemäß Durchgeführt (z.B. pauschal abgerechneter Flug etc.).

§7.3 Ergänzende Angaben - Air Media Concept

Die Leistungen von Agentur Koper über das Branding Air Media Concept umfassen Foto- und Filmaufnahmen am Boden sowie mit bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen aus der Luft. Zweck dieser Aufnahmen ist die Produktion dokumentarischer Unternehmensfilme inkl. aller damit verbundenen Zusatzaufgaben.

Die Inhalte jeglicher von Agentur Koper auf Wunsch des Auftraggebers erstellten Medien müssen durch diesen auf Richtigkeit und Gesetzeskonformität (inkl.DSGVO) überprüft und freigegeben werden.

§7.3.1 Flugeinsätze mit Multikoptern (UAV)

Flugeinsätze mit UAV setzen den technischen Klarstand des Luftfahrzeugs und die entsprechenden Wetterbedingungen - kein Regen, Windstärke bis maximal 12 Knoten - voraus. Des Weiteren werden keine Flüge in unmittelbarer Nähe zu Flughäfen, Funk- und Messstationen bzw. möglichen Störanlagen, direkt über Menschenansammlungen, zur Bespitzelung oder für die Anfertigung illegaler Luftaufnahmen durchgeführt.

Flugeinsätze mit UAV werden grundsätzlich nach Sichtflugbedingungen - VFR - durchgeführt. Nachtflüge im Sinne der Gesetzgebung - vor Sonnenaufgang bzw. nach Sonnenuntergang - werden nicht bzw. nur mit entsprechenden Sondergenehmigungen durchgeführt. Die gesetzlich maximal zulässige Flughöhe beträgt 100 Meter. Höhere Flugeinsätze bedürfen einer Sondergenehmigung.

Die UAV werden regelmäßig und vor jedem Einsatz auf technischen Klarstand geprüft. Dennoch kann eine sogenannte "Nichtabsturzgarantie" grundsätzlich nicht gegeben werden, da es u. U. durch Vögel oder ähnlich äußere Einflüsse zu einem Absturz bodengesteuerter Luftfahrzeuge kommen kann.

Die von Agentur Koper eingesetzten UAV-Piloten sind den gesetzlichen Vorschiften entsprechend versichert und verfügen über die gem. §21a Abs.4 Satz3 Nr2 Luftverkehrs-Ordnung vorgeschriebenen Lizenzen zum steuern gewerblich genutzter UAV, sowie über die in dem jeweils erforderlichen Einsatzgebiet vorgeschriebenen Aufstiegsgenehmigungen. Bei Sondereinsinsätzen von UAV können zusätzliche Versicherungen und Einzelaufstiegsgenehmigungen erforderlich werden, was die Einsatzkosten entsprechend ehrhöht.

§7.3.2 Luftaufnahmen mit Multikoptern (UAV)

Durch Agentur Koper erstellte Luftaufnahmen werden sowohl für die private, als auch für die gewerbliche Nutzung angefertigt. Der Auftraggeber erklärt mit Beauftragung von Agentur Koper, dass sämtliche, für einen Flugeinsatz rechtlichen Voraussetzungen - Einverständnis des Eigentümers, Architekten oder sonstig an dem zu überfliegenden und zu fotografierenden bzw. zu filmenden Objekts oder Grundstücks beteiligten - erfüllt sind.

Die Verwendung des Materials ist durch entsprechende Lizenzvarianten geregelt, die in den jeweiligen Angeboten aufgeführt sind. Sofern nicht anders und in schriftlicher Form geregelt, verbleibt das Urheberrecht sämtlicher durch Agentur Koper angefertigter Foto- und Filmmaterialien bei Agentur Koper. Der Verkauf, die Weitergabe und/oder Vermietung bzw. jede andere Veräußerung des entsprechenden Materials ist ohne schriftliche Zustimmung und Freigabe durch Agentur Koper unzulässig.

Luftaufnahmen zum Zweck einer profitorientierten Nutzung oder Veräußerung - Postkarten etc. oder Filmtrailer etc. - sind ohne schriftliche Zustimmung und Freigabe durch Agentur Koper unzulässig. Hier ist insbesondere im Vorgespräch auf das Ziel der weiteren Veräußerung hinzuweisen.

Es ist generell möglich, durch Agentur Koper erstellte Luftaufnahmen mit einem zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrecht zu erwerben. Das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht wird entweder bereits in durch Agentur Koper erstellten Angeboten eingeräumt oder kann für bereits angefertigte Luftaufnahmen - Foto- und Filmaufnahmen - nachträglich durch Zahlung einer jeweils entsprechenden Lizenzgebühr erworben werden.

Agentur Koper fertigt grundsätzlich keine Luftaufnahmen von Unfall- oder Unglücksorten, zum Zweck der unrechtmäßigen Beobachtung oder für sogenannte Paparazzi durch.

§7.3.3 Haftung

Sämtliche Anfragen und Aufträge werden sorgfältig und gewissenhaft bearbeitet. Es bestehen keine weiteren Ansprüche von Seiten des Auftraggebers. Agentur Koper übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch unter dem Branding Air Media Concept durchgeführte Dienstleistungen entstehen können. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, sowie aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen Agentur Koper ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

Da die Lieferungen, Leistungen und Angebote auch von einer Mehrzahl anderer Dienstleister (z.B. externe Drohnen-Piloten, Kamera-Teams etc.) abhängig sind, auf deren Leistung kein Einfluss besteht, kann eine umfassende Gewährleistung durch Agentur Koper nicht übernommen werden. Agentur Koper kann daher auch nicht für Systemausfälle externer Partner haftbar gemacht werden. Die entsprechenden Versicherungen werden über die externen Partner gestellt.

Agentur Koper führt die über das Branding angebotenen Leistungen, soweit umsetzbar, nach den Wünschen des Auftraggebers durch. Verantwortlich für sämtliche, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte (Informationen, Texte, Film- und Fotomaterial, Grafiken, Links, etc.) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dieser hat alle rechtlichen Anforderungen und Pflichtangaben nach den aktuellen Gesetzen selbst zu prüfen, zu erfüllen und Agentur Koper rechtzeitig über die erforderlichen Angaben zu informieren. Danach werden die Inhalte von Agentur Koper bearbeitet bzw. veröffentlicht.

Agentur Koper kann nicht für Fehler haftbar gemacht werden, die auf unzureichende Informationen und Sachverhalts-Schilderungen des Auftraggebers beruhen. Agentur Koper haftet auch nicht für auftretende Schäden bei durch den Auftraggeber in Eigenregie umgesetzte und durchgeführte Marketingmaßnahmen, die auf vorangegangene Beratungsleistungen von Agentur Koper erfolgen.

Weiterhin ist Agentur Koper nicht für mögliche Schäden, die dem Auftraggeber durch Dritte entstehen, haftbar zu machen. Bei Foto- und Filmflügen gelten die Versicherungsbedingungen der jeweils infrage kommenden Drohnenpiloten, Luftfahrzeuge bzw. Luftfahrtgesellschaften. Schäden an Luftfahrzeugen und UAV, die durch den Auftraggeber und damit verbundenen Personen, Maschinen oder Störanlagen herbeigeführt wurden, sind in vollem Umfang zu ersetzen.

§7.3.4 Freistellung, Warenzeichen und Patentrechte

Der Auftraggeber stellt Agentur Koper von allen Kosten und Schäden, die durch erbrachte Dienstleistungen von Agentur Koper entstehen, frei. Der Auftraggeber stellt Agentur Koper von jeglicher Haftung für den Inhalt von ihm übermittelter Layouts, Grafiken, Filmaufnahmen und Website-Inhalte frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen Patent- bzw. andere Rechte Dritter zu verletzen. Für die genannten Inhalte ist der Auftraggeber in vollem Umfang selbst verantwortlich und haftbar.

§8 Verpflichtungen

Eine Beauftragung von Agentur Koper ist nur durch unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche oder juristische Personen möglich. Bei Zustandekommen des Vertrags ergibt sich die eigenständige Verpflichtung von Agentur Koper, die gewünschte Leistung zu erbringen. Für den Auftraggeber ergibt sich die Verpflichtung, das in Auftrag gegebene Projekt ohne zeitliche Verzögerungen mit den vereinbarten Inhalten, Daten etc. zu versorgen und die erbrachte Leistung wie festgelegt zu vergüten.

Bei Verzögerungen durch fehlende Inhalte und Daten etc. (für jegliche Marketingprojekte) über einen Zeitraum von mehr als 8 Wochen ist Agentur Koper, den Auftrag vorzeitig durch entsprechende Kündigung zu beenden und abschließend eine anteilige Aufwandsentschädigung von 25% des Gesamtbetrages zu berechnen. In diesem Fall werden die Arbeitsergebnisse des betreffenden Zeitraums - auch unfertige Arbeiten - an den Auftraggeber ausgehändigt. Eventuell zur Verfügung gestelltes Bild-, Ton- und/oder Filmmaterial, Texte, Skripte und/oder Sicherheitsfeatures, die ausschließlich dem Eigentum und/oder Urheberrecht von Agentur Koper unterliegen, werden bei vorzeitiger Auftragskündigung durch Agentur Koper einbehalten bzw. zurückgefordert. Von Agentur Koper zur Verfügung gestelltes und durch den Auftraggeber gespeichertes und/oder archiviertes Material ist, nach Rückgabe an Agentur Koper, gemäß den Datenschutzrichtlinien unwiderruflich zu löschen und/oder zu vernichten.

§9 Datensicherheit

Der Auftraggeber stellt Agentur Koper von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich überlassener Daten frei und versichert ausdrücklich, dass die von ihm bereitgestellten Materialien und Infos nicht die Rechte Dritter verletzen und nicht gegen das Urheber-, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht verstoßen. Soweit Daten anAgentur Koper, gleich welcher Form, übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes verpflichtet sich der Auftraggeber, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Agentur Koper zu übermitteln.

§10 Datenschutz

Sämtliche Anfragen des Auftraggebers/Klienten sowie die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber/Klienten und Agentur Koper erfolgt vertraulich. Es werden ohne ausdrückliches Einverständnis des Auftraggebers/Klienten keinerlei Daten und Geschäftsinformationen an Dritte weitergegeben. Die Versendung von E-Mails erfolgt sowohl SSL-verschlüsselt als auch unverschlüsselt. Der Auftraggeber/Klient ist darüber informiert, dass bei der Versendung von E-Mails die Vertraulichkeit des Inhaltes nicht garantiert werden kann. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§11 Urheberrecht, Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

Agentur Koper hat das alleinige Urheberrecht an seinen eigenen Entwicklungskonzepten, Texten, Fotos, Filmaufnahmen, Luftaufnahmen, Tonaufnahmen und Grafiken, sowie an den zur Verfügung gestellten Layouts und Skripten. Die Reproduktion, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne schriftliche Genehmigung von Agentur Koper nicht zulässig. Das Copyright für programmierte Software und Scripts verbleibt ebenfalls bei Agentur Koper bzw. extern beauftragten Partnern. Es wird lediglich eine Lizenz zur Benutzung erteilt. Software und Scripts dürfen nicht weitervertrieben oder zur Nutzung an andere abgegeben werden.

Gemäß §72, Abs. 1 Urheberrechtsgesetz unterliegen auch Screenshots aus sämtlichen von uns erstellten, veröffentlichten Film- und Videoaufnahmen dem Urheberrecht. Somit ist es nicht zulässig, ohne das ausdrückliche, schriftliche Einverständnis von Agentur Koper eigenmächtig Screenshots aus von Agentur Koper erstellten Werken anzufertigen und/oder zu verwenden.

§12 Film-, Ton- und Fotoaufnahmen

Film-, Ton- und/oder Fotoaufnahmen sind auf Veranstaltungen wie z.B. Seminaren nur mit ausdrücklicher Genehmighung von Agentur Koper zulässig. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen von Einzelpersonen, Crew-Mitgliedern und/oder technischem Equipment. Auf Rundflugveranstaltungen sind Luftaufnahmen von strategischen Standorten wie z. B. Atomkraftwerken gesetzlich verboten.

Insbesondere weist Agentur Kopergemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf das Persönlichkeitsrecht Dritter hin. Agentur Koper hat das Recht, die sofortige Löschung unrechtmäßig erstellter, Film-, Ton- und Fotoaufnahmen zu verlangen bzw. die entsprechenden Geräte bis zur Löschung einzuziehen.

Auf von Agentur Koper durchgeführten Seminaren, Workshops und sonstigen Trainings werden durch das eigene Team oder damit beauftragte Partner zum Teil Film-, Foto- und/oder Tonaufnahmen erstellt. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen erklären sich die Teilnehmer mit diesen Aufzeichnungen einverstanden und erteilen Agentur Koper die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Verwertung. Bei allgemeinen Aufnahmen von größeren Gruppen auf Marketingveranstaltungen (Events und Rundflugveranstaltungen etc.), die nicht gezielt Einzelpersonen fokussieren, setzt Agentur Koper voraus, dass das allgemeingültige Recht bzgl. Film-, Foto- und/oder Tonaufnahmen auf öffentlichen Veranstaltungen akzeptiert wird.

§13 Besondere Regeln und Verhalten bei Rundflügen und Erlebnisangeboten

Wir bitten Sie, auch im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit, unsere folgenden Richtlinien zur Durchführung von Rundflügen und Erlebnisangeboten zu beachten und einzuhalten:
  • Kein übermäßiger Alkoholgenuss vor der Teilnahme an Flügen und anderen Erlebnisangeboten. Stark alkoholisierte Teilnehmer werden von der Flug- und Aktionsteilnahme ausgeschlossen. Das Ticket bzw. die Teilnahme gilt in diesem Fall als abgegolten.
  • Absolutes Rauchverbot in und um die im Einsatz befindlichen Luftfahrzeuge.
  • Akute körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens vor Flugantritt bzw. Start der Erlebnisangebote dem Piloten oder unserer Crew mitzuteilen.
  • Schwangeren Frauen raten wir von der Teilnahme an Rundflügen und Aktionserlebnissen ab, da ab der 36. Schwangerschaftswoche erhöhte Risiken bei der Teilnahme an Flügen und Erlebnisangeboten bestehen. Die Teilnahme an den Rundflügen und Erlebnisaktionen erfolgt in diesem Fall auf eigene Gefahr. Fallschirmsprünge sollten während der Schwangerschaft generell vermieden werden.
  • Die Kleidung sollte möglichst so gewählt sein, dass keinerlei Sicherheitsrisiken durch herumflatternde Kleidung (Bänder) oder unpassendes Schuhwerk bestehen.
  • Allen Anweisungen des Piloten, Tandemmasters bzw. unserer Crew muss in beiderseitigem Interesse Folge geleistet werden.
  • Werfen Sie keine Gegenstände über Bord! Das Öffnen der Türen während des Fluges ist ebenfalls untersagt.
  • Berühren Sie bitte keinerlei Bedien- und Steuerelemente.
  • Vorsicht mit Videokameras/Fotoapparaten. Bei Verlust oder Hinausfallen/Beschädigung besteht keine Haftung durch Agentur Koper.
  • Bei der Landung halten Sie sich bei Bedarf bitte an den dafür vorgesehenen Haltegriffen fest. Der Steuerknüppel des Piloten ist für die auf dem Copilotensitz befindlichen Passagiere verständlicher Weise tabu.
  • Verlassen Sie das Luftfahrzeug nach erfolgter Landung erst, wenn der Pilot bzw. unsere Crew Sie ausdrücklich dazu auffordert!
  • Beim Ein- und Aussteigen in und aus dem Luftfahrzeug bei laufendem Motor ist darauf zu achten, die Arme stets unten zu halten, nicht zu springen und auch nicht in die Rotor- bzw. Propellerbereiche zu laufen. Bei eigenem Verschulden verfallen jegliche Haftungsansprüche.
  • Sollten unsere Piloten z.B. bei Sonderevents auf einem Gelände landen das mit Ackerfrucht bewachsen ist, bitten wir Sie unnötige Zerstörungen des Bestandes zu vermeiden. Bleiben Sie in diesem Fall in unmittelbarer Nähe des Luftfahrzeuges und beachten Sie die Anweisungen des Piloten bzw. unserer Crew.
  • Sollten unsere Piloten z.B. bei Sonderevents auf einem abschüssigen Gelände landen so ist stets darauf zu achten, nur Hang abwärts auszusteigen. Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die Anweisungen des Piloten bzw. unserer Crew.

§14 Sonstiges

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Unternehmenssitz von Agentur Koper.
  • Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.
  • Agentur Koper behält sich das Recht vor, seine Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern, bzw. den Veränderungen seiner Kooperationspartner anzugleichen. Der aktuelle Stand unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jederzeit einsehbar.
  • Für alle Angaben in E-Mails und Werbefoldern, Flyern, Broschüren sowie sonstigen Werbematerialien übernimmt Agentur Koper, bedingt durch Schreib- und Druckfehler etc., keine Gewähr. Zudem behält sich Agentur Koper jederzeit die inhaltliche Änderung der angegebenen Medien vor. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch unseren Auftraggeber, jedoch spätestens durch Zahlung der in Rechnung gestellten Leistungen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Agentur Koper als gelesen und akzeptiert. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
AGB Koper & Koper GbR | Stand - März 2021